RECHTLICHES
Informationen zur digitalen und physischen Zugänglichkeit des Highwalk Rotenburg gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Stand: Juni 2026 · High Walk Rotenburg GmbH & Co. KG
Diese Website ist teilweise barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die digitale Zugänglichkeit unseres Angebots zu verbessern, und orientieren uns dabei an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA.
Die wesentlichen Seiten der Website erzielen in automatisierten Prüfungen (Google Lighthouse Accessibility) sehr gute Ergebnisse. Dennoch bestehen einzelne Einschränkungen, die wir im Folgenden transparent benennen.
Diese Erklärung gilt für die Website www.highwalk.de sowie alle dazugehörigen Unterseiten.
Folgende Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei zugänglich:
Hero-Video ohne Untertitel und Audiodeskription
Das eingebettete Erlebnisvideo auf der Startseite verfügt nicht über Untertitel oder eine Audiodeskription. Da es sich um ein dekoratives Atmosphärevideo ohne gesprochenen Inhalt handelt, ist der Informationsverlust gering. Wir prüfen eine Lösung.
Alternativtexte bei Bildinhalten
Einige Bilder enthalten keine oder nur kurze Alternativtexte. Wir ergänzen diese fortlaufend, um eine vollständige Screenreader-Kompatibilität zu gewährleisten.
Interaktive Karte (OpenStreetMap)
Die eingebettete Anfahrtskarte auf der Anreise-Seite ist für Screenreader-Nutzer nur eingeschränkt bedienbar. Die Adresse und Koordinaten des Highwalk sind als Text auf derselben Seite angegeben.
Wir möchten transparent sein: Die Hängebrücke selbst ist nicht für alle Menschen zugänglich. Dies ist baulich und sicherheitstechnisch bedingt.
Wir empfehlen Besuchern mit eingeschränkter Mobilität, sich vorab telefonisch oder per E-Mail zu melden – wir beraten gerne und helfen bei der Planung des Besuchs.
Auf allen Seiten dieser Website ist ein Barrierefreiheits-Widget eingebunden (sichtbar als Symbol unten rechts). Es ermöglicht u. a.:
Das Widget ist ein Hilfsmittel zur individuellen Anpassung – es ersetzt keine vollständige technische Barrierefreiheit.
Wenn du Barrieren auf unserer Website oder beim Besuch feststellst, oder wenn du Informationen in einer zugänglicheren Form benötigst, melde dich bitte bei uns:
Wir bemühen uns, dein Anliegen innerhalb von zwei Werktagen zu beantworten.
Wenn du nach einer Kontaktaufnahme mit uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten hast, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde des Bundeslandes Hessen wenden.
Rechtsgrundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 für private Anbieter digitaler Dienstleistungen gilt.
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde in Hessen ist das Regierungspräsidium Kassel. Weitere Informationen und Kontaktdaten findest du auf den Seiten der Hessischen Landesregierung.
Erstellungsdatum: Juni 2026 · Letzte Überprüfung: Juni 2026
High Walk Rotenburg GmbH & Co. KG · Heinz-Meise-Straße 65 · 36199 Rotenburg an der Fulda